Offener Brief an CDU/FDP-Mitgliedes des Umweltausschusses (Landkreis Osnabrück)
Geschrieben:

Offener Brief (eines Frosches) an die CDU/FDP-VertreterInnen
des Ausschusses für Umwelt und Energie im Kreistag Osnabrück
https://kis.lkos.de/bi/au020.asp?AULFDNR=8&altoption=Gremium

Wolln wir doch mal die Demokratie ein bisschen mit Leben füllen.
Ein Diskurs ist das Salz in der Suppe jeder Meinungsbildung.
Here we go!!!!!
Dieser offene Brief/Fragenkatalog ging heute an die relevanten VertreterInnen im Umweltausschuss, Presse etc.

Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP,

als Betreiber des ehrenamtlichen Insektenschutz-Projektes „Blumiger Landkreis Osnabrück“ wöchten wir Ihnen, aufgrund Ihrer Haltung zur Gewässerrandstreifen-Thematik im Landkreis Osnabrück, nachfolgend innerhalb eines „offenen Briefes“ (wird über Facebook etc. öffentlich gemacht)
verschiedene Fragen stellen.
Einer Demokratie ist immanent, nicht immer einer Meinung zu sein. Zu den Stärken einer Demokratie gehört gleichfalls, dass
Entscheidungen immer im Rahmen einer Abwägung unterschiedlicher Interessen und unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Fakten gefällt werden.
Gleichfalls gehört es zur Transparenz einer Demokratie, dass gewählte VertreterInnen der Bevölkerung ihre Entscheidungen offen begründen können.
Dieses soll an dieser Stelle nun von Ihnen ganz offen erbeten und schlussendlich auch eingefordert werden.

Fangen wir also an:

a)
Gemäß Artikel in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1882806/cdu-bleibt-bei-1-meter-randstreifen-in-schutzgebieten-im-osnabruecker-land
vom 19.9. ist zu lesen, dass Ihre Fraktionen im Umweltausschuss des Landkreises gegen eine Erweiterung des Gewässerrandstreifens
im FFH-Gebiets „Bäche im Artland“ auf 5 Meter votiert haben, es bleibt somit bei einem einzigen Meter.
Im Rahmen des Volksbegehrens Artenvielfalt wurde in Bayern beschlossen, dass dort Randstreifen von 5 Metern zu gelten haben.
In Baden-Württemberg sind es 5 bis 10 Meter.
Innerhalb des Aktionsprogrammes Insektenschutz der Bundesregierung wird bald bundesweit eine Verpflichtung von 5 bis 10 Metern gelten.
Eine Fülle von Wissenschaftlern der Uni Osnabrück hat unter anderem in Leserbriefen in der NOZ ihren Unmut, basierend auf wissenschaftlichen Fakten, begründet.
Zudem gab es Stellungnahmen von Landesbehörde und Bundesumweltministerium gegen einen 1-Meter-Streifen.
Verschiedene Umweltverbände machen sich (bundesweit) für Randstreifen von sogar 10 Metern stark.

Aus welchem Grunde haben Sie in der Sitzung des Umweltausschusses am 18.9. dagegen gestimmt, dass auch innerhalb eines FFH-Gebietes im Landkreis Osnabrück
diese 5 Meter gelten sollen?
Welche sachlichen Fakten lassen Sie zu dem Schluss kommen, dass anders als bereits in verschiedenen Bundesländern umgesetzt, hier nur 1 Meter ausreicht?

b) Aufgrund der Klimaerwärmung kommt es zwischen Mai und August vielfach auch im Landkreis Osnabrück zu intensiven Starkregen
mit den Folgen von Bodenerosion und Feinpartikelausschwemmung.
Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass Sie diese Niederschlagsintensitäten zu wenig in Ihre Entscheidung integrieren?

c) Wie stehen Sie zu dem Punkt, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, wenn diese einen 5-Meter-Streifen zur Verfügung stellen? Was halten Sie vom dem Vorschlag, Flächen
an Gewässern zu kaufen und gänzlich einer agrarwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen?
Die CDU Melle beispielsweise hat einen Aantrag gestellt, Landwirte für die Anlage von Blühstreifen an Gewässerrändern zu bezahlen. Wie ist Ihre Position hierzu?

d) Medial hat die Gewässerransdstreifen-Thematik für ein „lautes Echo“ (auch überregional gesorgt). Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass Sie mit Ihrer
„1-Meter-Reicht“-Entscheidung für einen massiven Imageschaden des Landkreises sorgen?

e)
Das Artensterben ist aktuell so präsent wie selten. Genau genommen befinden wir uns gemäß Biodiversitätsrat der Vereinten Nationen im größten Artensterben seit 66 Millionen Jahren. Eben jener Rat veröffentlichte im Mai dieses Jahres, dass schon jetzt die Geschwindigkeit, in der Tier- und Pflanzenarten aussterben, zwischen zehn- und hundertmal höher sei als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre. Im globalen Bericht zur Lage der Artenvielfalt, den der Weltbiodiversitätsrat (IPBES)
im Mai in Paris veröffentlichte, steht: „Der Verlust von Arten, Ökosystemen und genetischer Diversität ist bereits jetzt eine
globale und generationenübergreifende Bedrohung für das Wohlergehen der Menschheit.“
Anders formuliert: Klimaerwärmung und Artensterben bedrohen die Fortexistenz der Menschheit auf diesem Planeten ganz massiv.

Im NOZ-Artikel (CDU bleibt bei 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten im Osnabrücker Land) war zu lesen, dass ein Landwirt und CDU-Mitglied aus Melle (Herr Niederniehaus)
die Äußerung getätigt habe,
dass der Landkreis keine verschärfte Verordnung zu Gewässerrandstreifen beschließen müsse, wenn das Bundesumweltministerium ohnehin in ein paar Jahren Randstreifen von fünf
bis zehn Metern Breite auf den Weg bringen wolle.

Diese Aussage hat in einigen Kreisen für Irritationen, Kopfschütteln und großen Unmut gesorgt.

Nun können selbstverständlich durch einen Presseartikel schnell auch einmal Missverständnisse auftreten, ggf. wurden Inhalte nicht in Gänze wiedergegeben etc.
Jedoch klingt die Aussagein etwa so, als ob jemand vor einem brennenden Haus stünde, um dann zu sagen: „Löschen ist aktuell nicht nötig. In einigen Stunden kommt doch die Feuerwehr.
Warten wir doch erstmal ab.“

Könnten Sie bitte zu diesem Punkt Stellung beziehen?

f)
In unserem ehrenamtlichen und mittlerweile mehrfach bundesweit ausgezeichneten Projekt „Blumiger Landkreis Osnabrück“ (http://blumiger-lkos.de)
setzen wir uns seit 2017 gemeinsam mit einer Vielzahl namhafter Stiftungen und Sponsoren sowie einer hohen Zahl Bürgerinnen und Bürgern für eine Verbesserung
der Lebensbedingungen der Insekten im Landkreis Osnabrück ein.
Seit 2017 haben wir mit über 1000 Personen in etwa 7000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit über 140 Blühwiesen angelegt. In diesem Herbst folgen diverse Streuobstwiesen.
Im nächsten Jahr werden wir (bislang bundesweit) Einmaliges schaffen. Ende Mai 2020 planen wir „mit viel medialem und politischen TamTam“
die Fertigstellung eines Blühwiesenkorridors zwischen Melle und Hagen a.T.W. auf einer Länge von 35 Kilometern.
Gleichzeitig beschliessen einzelne Politiker innerhalb des Landkreises Gewässerrandstreifen in FFH-Gebieten auf einen Meter zu
begrenzen.

Die Stadt Melle ist gemäß der bundesweiten „Blühwiesenliga“ (http://bluehwiesenliga.de) eine der insektenfreundlichsten Kommunen im Bundesgebebiet.
Gleichzeitig hat der Kreistag im Meller FFH-Gebiet bereits einen 1-Meter-Streifen abgesegnet.

Für Insekten sind nicht nur Blüh- und Streuobstwiesen oder beispielsweise Totholzbestände elementar. Nein, auch Gewässerrandstreifen haben für eine hohe Anzahl der so wichtigen Lebewesen eine herausragende Bedeutung.
Libellen, Stein-, Köcher- und Schwebfliegen sind auf eine entsprechende pestizidfreie Umgebung an Gewässern angewiesen. Eben jene Tiere sind integraler Bestandteil diverser Nahrungsketten.
Zudem wachsen an Gewässerrandstreifen viele Wildpflanzen, die Lebensgrundlage für (beispielsweise) unterschiedliche Wildbienenarten sind.
Ein sinnvoller Gewässerrandstreifen muss deshalb (unserer Meinung nach) eine Breite von mindestens 10 Metern aufweisen.

Unserer Meinung nach ist die Entscheidung Ihrer Fraktionen im Kreistag zudem eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Aktiven, welche sich aktuell unter
massivem Einsatz ihrer Freizeit
ehrenamtlich in einem hohen Maße für den Insektenschutz engagieren.
Unserer Arbeit wird dadurch konterkariert und sogar ganz massiv zerstört, da wichtige Lebensräume von Insekten mit Pestiziden belastet werden.
Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf?

g) Die Entscheidung am 30.9. im Kreistag wird von vielen Naturschützern mit Argusaugen verfolgt.

Wir planen die Kreistags-Gewässerrandstreifen-Entscheidung ihrer Fraktionen ggf. massiv im Zuge des weiten Verlaufes des Insektenschutzprojekt „Blumiger Landkreis Osnabrück“
zu thematisieren. So wollen wir Sie, als CDU/FDP-Mitglieder des Umweltausschusses Ende Mai 2020, zur Eröffnung des bundesweit einmaligen Blühwiesenkorridors zwischen
Melle und Hagen a.T.W. im Beisein diverser Pressevertreter und (hoffentlich) hoher Politprominenz zu einer
Podiumsdiskussion einladen.
In diesem Rahmen werden wir der Randstreifen-Thematik, welches in keinster (!!) Weise losgelöst von unseren Blühstreifen-Aktionen zu sehen ist,
noch einmal ein grosses Podium bieten, auf welchem auch Sie Ihren Standpunkt darstellen können. Bitte nennen Sie aus dem Umweltausschuss jeweils einen Vertreter
Ihrer Fraktionen, der bei dieser Veranstaltung mit auf dem Podium sitzen wird, um hier eine lebendige Diskussion mit Leben zu füllen.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Kai Behncke

P.S. Dieser Brief und auch Ihre Stellungnahmen wird öffentlich über soziale Medien, Webseiten, Presse etc. verteilt.