Licht ins Dunkle: Volksbegehren Artenvielfalt und Niedersächsischer Weg
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Anbei in einem fiktiven Interview einmal eine subjektive Sicht auf das Volksbegehren Artenvielfalt in Niedersachsen und den Niedersächsischen Weg, um etwas „Licht ins Dunkle“ zu bringen…Eine Position von einem der Aktiven des Insektenschutzprojektes „Blumiger Landkreis Osnabrück“ (http://blumiger-lkos.de). Vorsicht: Sehr sehr langer Text. 🐝🦆🕵️‍♀️🕵️‍♀️🕵️‍♀️🕵️‍♀️🌻🕵️‍♀️

Frage: Wie bewerten Sie den Niedersächsischen Weg und das Volksbegehren Artenvielfalt. Stehen diese Programme in Konkurrenz zueinander?

Kai: Überhaupt nicht. Beide Modelle sind als sehr positiv anzusehen. Beide Konzepte haben unterschiedliche Stärken und Schwächen. Aus beiden Modellen kann ein hoher Nutzen für die Gesellschaft und den Naturschutz erwachsen. Meiner Meinung nach stehen diese sich nicht entgegen, im Gegenteil, sie befruchten die gesamtgesellschaftliche Diskussion um einen höheren Arten- und Naturschutz sowie eine dringend benötigte höhere Wertschätzung für die Landwirtschaft zusätzlich. Fakt ist sicherlich auch: Das „Volksbegehren Artenvielfalt“ bringt das Parlament des Landtages in Zugzwang, den wirklich guten Niedersächsischen Weg nun auch umfassend juristisch zu verankern.
Im Vorfeld dieses Interviews wurde übrigens bei verschiedenen Unklarheiten präzise Nachfragen an die jeweiligen Pressestellen verschickt. Es wurde jeweils sehr kurzfristig und erhellend geantwortet. Hoffentlich kann an dieser Stelle etwas Aufklärung zu unterschiedlichen Punkten geleistet werden.

Frage: Dann nennen Sie doch mal die Stärken des Niedersächsischen Weges?

Kai: Eine hervorgehobene Stärke des Niedersächsischen Weges ist die kollaborative Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Landesregierung, Naturschutzverbände und Landwirtschaftsvertreter haben hier eine außerordentlich spannende Rahmenvereinbarung getroffen. Unter https://www.niedersachsen.de/download/155559/Der_Niedersaechsische_Weg_-_Broschuere_nicht_barrierefrei_.pdf sind die relevanten 15 Punkte einzusehen. Dort ist z.B. zu lesen, dass weitere Biotoptypen in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) integriert werden, ein fachlicher Ausbau und eine angemessene Qualifizierung für das Management der Natura-2000-Gebiete vorgesehen ist und bis 2023 ein landesweiter Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche aufgebaut werden soll.

Der ökologische Landbau wird massiv gefördert, ein besserer Schutz von Gewässerrandstreifen soll im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) festgelegt werden.. Der Anteil der Laubbaumarten wird unter Beachtung der Erkenntnisse der Klimafolgenforschung langfristig auf 65 % erhöht werden. Ein durchschnittlicher Totholzvorrat von min. 40 Festmeter pro Hektar wird im Landeswald vorgehalten. Für den Naturschutz wertvolle Offenlandlebensräume wie Moore, Heiden, Trockenrasen oder Gewässer werden durch besondere Förderung des Landes und Dritter erhalten und entwickelt. Historische Waldnutzungsformen wie Hutewälder, Mittelwälder und Niederwälder werden erhalten und gefördert. Auch der Einsatz von Pestiziden soll durch Anreize reduziert werden. Gleichzeitig werden Landwirte umfassend für Nutzungseinbußen entschädigt. Das sind Erfolge, die ein Leuchten in den Augen eines Naturschützers hervorrufen – sofern sie denn auch tatsächlich umgesetzt werden.

Mein Vertrauen in Teile der Politik hält sich da jedoch in sehr engen Grenzen. Ich habe die große Sorge, dass einmal mehr nicht gesamtgesellschaftlich nachhaltig sondern eher lobbyismusbezogen gehandelt wird. Das hatten wir einfach schon zu oft und es schadet letztlich nicht nur der Artenvielfalt sondern auch der Demokratie. Aber vielleicht ist diese Sorge ja auch völlig unbegründet. Bislang ist der Niedersächsische Weg jedoch nur eine theoretische Absichtserklärung und juristisch nicht verankert. Wenn er aber so umgesetzt wie angekündigt wird, dann ist es ein bahnbrechender Erfolg. Aktuell wird die Rahmenvereinbarung durch verschiedene Arbeitsgruppen mit Leben gefüllt.

Frage: Und die Stärken des Volksbegehrens Artenvielfalt?

Das Volksbegehren Artenvielfalt verfolgt sehr ähnliche Ziele wie der Niedersächsische Weg. In Teilen geht es über diese Ziele hinaus und strebt beispielsweise einen höheren Anteil der ökologischen Landwirtschaft an. Die Ziele im Volksbegehren Artenvielfalt sind häufig etwas höher gesteckt als im Niedersächsischen Weg.

Auch die finanziellen Ausgleichszahlen für die Landwirtschaft sind klar definiert. Hier sind bereits für jedermann einsehbare Fakten geschaffen.
Von hier wurde übrigens mehrfach bei der Pressestelle des Volksbegehrens nachfragt. Auch im Volksbegehren ist ein 100% Entschädigungsausgleich der Landwirte vorgesehen. Zitat der Pressestelle:

„In der Realität wird es so sein, dass die festgesetzten Entschädigungshöhen immer eine 100%-ige Kompensation für einen durchschnittlichen Betrieb vorsehen. Einzelbetrieblich kann das eine höhere als 100%-ige Kompensation oder auch eine niedrigere bedeuten.

An einem Beispiel wird das deutlich: Wenn ein Betrieb seine sog. Greening-Verpflichtungen zur Vorhaltung sog. ökologischer Vorrangflächen auf einem Gewässerrandstreifen einer ansonsten ackerbaulich genutzten Fläche realisieren kann, hat er auf der Fläche keinerlei Ertragsausfall und bekommt die Ausgleichszahl oben drauf. Kommt ein Betrieb seinen Greening-Verpflichtungen auf andere Weise nach und kann diese auch – aus welchen Gründen auch immer – nicht umlegen, wird er ggf. eine Ertragseinbuße haben.“

Landwirte erhalten auch nach dem Volksbegehren einen gesetzlich verankerte Entschädigung, unabhängig von dem Finanzhaushalt.
Die Antwort auf die entsprechende Frage lautete hier seitens der Pressestelle: „Für den finanziellen Ausgleich der Nutzungseinschränkungen formulieren wir im Artikel I § 42 (Änderung des Naturschutzgesetzes) und im Artikel II § 59 (Änderung des Wassergesetzes) einen Rechtsanspruch. Jeder landwirtschaftliche Betrieb der von diesen Nutzungseinschränkungen betroffen ist, hat einen rechtlich verankerten Anspruch auf eine Ausgleichszahlung und zwar so lange wie auch die Einschränkung gilt. (…).Ob die tatsächlichen Kosten für das Land 45 Mio €/a betragen, wie von uns angenommen oder vielleicht 50 Mio. oder 40 Mio. vermag ich nicht exakt zu sagen. Das ist aber – wie oben dargelegt – nicht so entscheidend, denn wir verankern einen Erstattungsanspruch im Gesetz aber kein Budget. Und dieser Anspruch besteht für alle, die die dargestellten Nutzungseinschränkungen haben.“

Eine große Stärke des Volksbegehrens ist, dass hier schon ein juristisch geprüfter Gesetzesentwurf vorliegt (https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/wp-content/uploads/Volksbegehren_Gesetzentwurf.pdf).
Wenn man sich für den Volksentscheid engagiert und es ggf. sogar zu einer Volksabstimmung kommt, dann weiß jeder klar und transparent, worauf er sich einlässt.
Zudem ist ein Volksbegehren per se das stärkste Instrument einer Demokratie. Wenn die Mehrheit entscheidet, in welcher Richtung auch immer (pro/kontra), dann ist eine Entscheidung gefallen, an die sich die Gesellschaft zu halten hat. Eine einfache und ehrliche Angelegenheit.

Es ist ja kein Zufall, dass in einem Bundesland nach dem Anderen nun Volksbegehren initiiert werden. Es ist ein Akt der Verzweiflung und auch der Verärgerung – aus der Demokratie heraus – über das schwerwiegend-dramatische Artensterben und seine Folgen und das häufige Nicht-Handeln auf politischer Ebene. Gleichzeitig soll es als explizites Ziel auch verständnislangsame und nicht nachhaltig orientierte PolitikerInnen juristisch zur Vernunft bringen – meiner persönlichen Meinung nach ist das auch ganz dringend notwendig. Das Volksbegehren Artenvielfalt sieht gesellschaftlich umfassende Maßnahmen vor und stellt diese im Rahmen einer demokratischen Entscheidung zur Abstimmung. So wird verhindert, dass im Schlechtesten Falle nur Partikularinteressen verabschiedet werden. Ein ganz wichtiger Baustein für eine demokratieoffene nachhaltige Politik, meiner Meinung nach. Zugleich stellt das Volksbegehren eine Rückversicherung dar. Es könnte ja sein, dass die Parlamentarier den Niedersächsischen Weg verwässern und bei der Umsetzung versagen. Dann wird die Gesetzgebung von unten, also direkt aus dem Volksbegehren, geschaffen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass 2021 Wahlen stattfinden und die aktuelle Stimmung zum Thema Artenvielfalt berücksichtigt, so sorgt das Volksbegehren Artenvielfalt für einen sehr positiven Druck, welcher auch umfassend in eine gesellschaftliche Wahrnehmung transportiert wird. Ich finde das großartig!

Frage: Und die Schwächen der beiden Modelle?

Kai: Das Volksbegehren Artenvielfalt beinhaltet keinen hinreichenden Dialog mit Vertretern der Landwirtschaft. Dass es dort jetzt zu Verärgerung kommt ist nachvollziehbar, obwohl die Inhalte des Volksbegehrens ja gar nicht so weit vom Niedersächsischen Weg entfernt sind. Trotzdem ist der Zorn vieler Landwirte verständlich. In verschiedenen Gesprächen vermitteln sie ihre Sicht, dass über sie und nicht mit ihnen entschieden wird. Diese Sichtweise ist absolut nachvollziehbar.
Der Niedersächsische Weg ist bislang eine Absichtserklärung ohne juristische Fakten. Zudem wird hier das Prinzip der Freiwilligkeit immer wieder betont, meiner subjektiven Meinung nach kommen wir damit nicht weit. Ich beziehe mich dabei z.B. auf den Punkt 13 des Rahmenvertrages des Niedersächsischen Weges und den Sektor der Pestizide. Zitat: „Dabei setzt das Land nicht auf einzelbetriebliche Verpflichtungen, Vorgaben oder Obergrenzen zu einzelnen Wirkstoffen. Vielmehr werden gezielt Anreize gesetzt, die Anschaffung neuer Technik und der freiwillige Verzicht auf Pflanzenschutzmittel massiv gefördert.“ In den Erläuterung des Niedersächsischen Weges des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
(https://www.niedersachsen.de/download/156609/Erlaeuterungen_des_ML_zum_Niedersaechsischen_Weg_PDF_288_KB_nicht_vollstaendig_barrierefrei_.pdf) wird gleichfalls das Prinzip der Freiwilligkeit hervorgehoben. Eine gewisse Skepsis, dass das funktioniert, erscheint angemessen.
Interessant ist zu den/einzelnen Gewässerrandstreifen des Nds. Weges die Position von Prof. Härtling in einem aktuellen Leserbrief: https://neueosnabruckerzeitung.reader.e-pages.pub/neueosnabruckerzeitung/11076/article/1192660/2/1/render/?token=a334bbe6f768c549db9262fcbe4d6816&fbclid=IwAR3d9j7uZ4Ky3cYopP1Wo2g0HQ5loxGNeBC1v5D-4393BcDGXJOGmuIHSqY

Frage: Herr Behncke, wieso stehen Sie der Freiwilligkeit so skeptisch gegenüber? Das Prinzip der Freiwilligkeit hat doch vielfach zu großen Lösungen beigetragen?

Kai: Das stimmt zweifelsfrei. Das Prinzip des erfolgreichen Vertragsnaturschutzes beruht auf Freiwilligkeit. Und hier wurden viele ganz exzellente Maßnahmen mit den Landwirten umgesetzt. Es gibt eine Fülle von tollen Projekten, bei denen sich Landwirte freiwillig engagieren. Zu nennen sind hier z.B. „KLAR Melle“, unser Projekt „Blumiger Landkreis Osnabrück“, das Projekt „Bee Energie Melle“, das Projekt „Bunte Biomasse“ und viele Maßnahmen mehr. Viele Landwirte sind bereits erstklassige Naturschützer. Das soll hier auf keinen Fall unerwähnt bleiben. Auch projektunabhängig leisten viele Landwirte etwas für die Artenvielfalt.
Gleichzeitig sind die Fakten nicht von der Hand zu weisen. Das Artensterben schreitet in einem höllischen Tempo voran, was allerdings definitiv nicht alleinig an der Landwirtschaft liegt.

Offensichtlich reicht eine gesellschaftliche Freiwilligkeit eben dann doch nicht umfassend aus.
Freiwilligkeit wird rhetorisch auch gerne einmal für den „Erhalt des Istzustandes“ benutzt – nach dem Motto: „Bloß nicht zu viel und zu schnell bewegen!“. Das gilt für uns alle in der Gesellschaft. Schauen Sie sich die Bedrohung des Klimawandels an. Jeder weiß von den Auswirkungen des Flugverkehrs auf den Treibhauseffekt, aber die Anzahl der Flüge innerhalb Europas war im letzten Jahr so hoch wie noch nie. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass die Ressourcen des Planeten endlich sind. Dennoch rückt der „globale Erderschöpfungstag“, also der Tag an dem statistisch die Ressourcen der Erde für die Nutzung eines Jahres aufgebraucht sind, nach vorne. 1990 war der Tag, „an dem eigentlich Nichts mehr da ist“ auf den 7. Dezember datiert, im Jahre 2019 war schon Ende Juli alles verbraucht. Jeder Mensch weiß, dass Landwirte faire und angemessene Preise benötigen, um nachhaltig produzieren zu können. Dennoch rennen nach wie vor Horden von Menschen in die Supermärkte und kaufen Billigprodukte.
Die Diskussion über das Artensterben und die mangelnde Wertschätzung für die Landwirtschaft setzt auch die großen Handelsketten unter Druck. Dass diese agieren, wie sie agieren, zu Lasten der Landwirtschaft und zu Lasten der Ökologie, ist eben leider auch ein Ausdruck des für Problemlösungen hoffnungslos überforderten freien Marktes und neoliberalen Gedankengutes. Glauben Sie, dass sich durch Freiwilligkeit da irgendetwas ändert? Vielleicht können sich hierzu einmal jene Politiker äußern, welche immer wieder auf die Wichtigkeit des kaum regulierten Marktes, ungebremsten Wettbewerbes und weniger Marktregulierungen hinweisen? Auch kann ein ständiges Wachstum nicht funktionieren, weil irgendwann einfach keine Basis dafür mehr vorhanden ist. Der Club of Rome wurde 1973 für seine entsprechende Studie „Die Grenzen des Wachstums“ mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. Das ist mittlerweile fast 50 Jahre her. An dem Wahrheitsgehalt dieser Studie hat sich nichts geändert. Sie war selten so aktuell wie heute.

Wie sollen wir da noch großartig mit Freiwilligkeit vorankommen? Die Semantik der „Freiwilligkeit“ hat in der gesellschaftlichen Wahrnehmung erheblichen Schaden genommen. Im Zeitalter ungebremster Klimaerwärmung und fortschreitendem Artensterben ist das wenig verwunderlich. Dafür ist die Situation auf diesem Planeten viel zu dramatisch. Meiner Meinung gehen wir Menschen schluderig und träge mit Freiwilligkeiten um. Ich – rein subjektiv – plädiere ganz klar für lebensschützende und lebenswichtige Gesetze, die keinerlei Umgehungsstraße mehr anbieten. Das hatten wir in der Vergangenheit viel zu oft. Wenn wir so weitermachen unterhalten wir uns in 20 Jahren über ganz andere Problemausmaße – da können Sie sicher sein!
Die Wissenschaft arbeitet unabhängig und zeigt uns schonungslos kommende Szenarien auf. Wenn wir nicht alles den Anstrengungen für eine biologische Vielfalt und gegen die Klimaerwärmung unterordnen, dann werden wir unseren Nachkommen einen Trümmerhaufen hinterlassen.
Gleichzeitig bestehen zum Schaden der Landwirte bürokratische Regulierungsmechanismen, die in ihren jetzigen Ausprägungsformen haarsträubend sind. Auch das ist hervorzuheben.
Ich will nicht missverstanden werden. Selbstverständlich sieht auch der Niedersächsische Weg juristische Verpflichtungen vor. Wenn ich jedoch einzelne konservative Politiker höre, die wieder und wieder auf die wichtige Bedeutung von „Freiwilligkeit“ beim Niedersächsischen Weg und beim Artenschutz hinweisen, dann wird mir Angst und Bange.

Frage: Ist die Landwirtschaft der wesentliche Verursacher des Artensterbens?

Kai: So manch Einer stellt das in den sozialen Netzwerken so dar. Dabei ist das natürlich Blödsinn. Ein Gesamtgefüge von Entscheidungen und Maßnahmen begünstigt das Artensterben. Dazu gehören Versiegelungen und Zerschneidungen von Biotopverbünden. Dazu gehören Stein- und Schottergärten. Dazu gehören auch die konventionelle Landwirtschaft, die Lichtverschmutzung der Kommunen, die Ausgestaltung von Verkehrssystemen, ganz massiv auch der Klimawandel und Maßnahmen der Energiegewinnung (Stichwort: Monokulturen für Biogasanlagen). Dazu gehören Teile der Politik, welche die Brisanz der Situation zuweilen immer noch nicht verstanden haben und deren Zukunftsdenken (manchmal) am Tellerrand der nächsten drei Dekaden aufhört. Insbesondere aber auch das Konsumverhalten von uns BürgerInnen ist dabei zu benennen.

Wir können nicht einerseits die Landwirtschaft kritisieren und meckern und dann durch unser Kaufverhalten Zustände stabilisieren, über welche viele Bäuerinnen und Bauern selber ja nicht glücklich sind.
Das ist ein Widerspruch, der kaum offensichtlicher sein könnte. Eine große Sorge stellt dabei die Entwicklung der Nachfrage dar. Aktuell wächst der Markt für ökologisch produzierte Produkte rasant. Was jedoch, wenn das nicht so bleibt? Viele Landwirte wollen sich aktuell ja ökologisch umstellen, die Entwicklungszahlen in Niedersachsen sind eindeutig. Nur was passiert, wenn die Vermarktungs- und Absatzfrage nicht gelöst wird? Auch das ist bei der Diskussion zu beachten. Zudem wird sich nicht jeder Mensch Bio-Lebensmittel leisten können. Das ist ein großes Problem.
Wissenschaftlich klar und durch Tausende Studien belegt ist, dass verschiedene Ausprägungen der konventionellen Landwirtschaft eine Mitverantwortung für das Artensterben tragen – da gibt es nichts schön zu reden. Diese Mitverantwortung ist bei dem hohen landwirtschaftlichen Flächenanteil natürlich nicht gerade klein. Aber Mitverursacher sind wir alle. Es gibt keinen Alleinschuldigen! Wir alle sind verantwortlich! Denn was soll denn ein Landwirt bitte machen? Viele werden erdrückt durch hohe Schulden, der Klimawandel wird gesichert schon dieses Jahrzehnt zu Ernteeinbußen führen und ein hoher Wettbewerbsdruck durch das irrsinnige Paradigma des „Freier-Markt-und-noch-mehr-Wettbewerb-über-alles“ führt zu absurd niedrigen und vor allen Dingen schwankenden Preisen. Der große Naturschützer Professor Berthold beschreibt es in seinem Buch „Unsere Vögel. Warum wir sie brauchen und wie wir sie schützen können“ treffend: „Den längst (…) von einem Großteil der Bevölkerung im Stich gelassenen Landwirten bleibt gar nichts anderes übrig, als aus ihren Flächen herauszupressen, was geht, wenn sie in der heutigen gnadenlosen Konsum- und Freizeitgesellschaft überleben wollen. Und selbst so bleiben noch jedes Jahr nach wie vor viele von ihnen auf der Strecke.

Im Blumiger-Landkreis-Osnabrück-Projekt (http://blumiger-lkos.de) haben wir immer wieder Kontakt zu Landwirten. Bei manchen finanziellen und emotionalen Dramen, die sich dort hinter verschlossenen Türen abspielen, fangen einem an die Knie zu zittern. Gleichzeitig scheinen Landwirte für viele Menschen eine Art inflationärer Blitzableiter und Sündenbock für alles zu sein. Das geht gar nicht! Oft entsteht der Eindruck: „Ich kritisiere den Landwirt, der ja an allem Schuld ist. Punkt. Jetzt kann ich mich ja zurücklehnen. Die Verantwortung ist abgewälzt. Ich selber trage dafür keine Mitschuld. Punkt!
Der Eindruck entsteht, dass es sich viele Menschen da deutlich zu einfach machen. Das ist zuweilen so absurd was z.B. auf Facebook von vermeintlich gebildeten Personen geschrieben wird. Eine hoffnungslos verkürzte Logik. Das macht sauer! Wir Konsumenten sind es, die die Landwirtschaft massiv beeinflussen können. Wenn wir höhere Preise zahlen für nachhaltig produzierte Lebensmittel, dann schaffen wir eine monetäre Wertschätzung und nachhaltige Anbaumethoden, zum Wohle aller. Vielleicht muss sich der Eine oder Andere von uns einfach mal hinterfragen, ob nicht ein deutlich höheres Budget für Lebensmittel angemessen wäre. Freiwillig wird da allerdings vermutlich nicht viel passieren, warum also nicht eine Steuer für mehr Tierwohl und mehr Nachhaltigkeit einführen?

Menschen schreien (zuweilen inflationär) nach ökologisch gesunden und regionalen Produkten, und gleichzeitig werden viele Landwirte an unbeaufsichtigten Vertriebsstellen für beispielsweise Eier oder Kartoffeln beklaut. Auch das ist die Realität, wie sie sich im Alltag abspielt. Und: Wussten Sie übrigens, dass Deutschlandweit etwa 20% aller Pestizide von Privatpersonen gekauft werden? Dazu kommt, dass nachweislich diverse Pestizide von Kontrollbehörden genehmigt wurden und sich später herausstellte, welch großen Schaden diese Mittel anrichten. Schauen Sie sich einmal in ihrer Nachbarschaft um, wie häufig millimeterkurze Rasen gemäht werden. Das sind tote Flächen. Lebensfeindliche grüne Wüsten ohne jeglichen Sinn und Verstand. Meiner Meinung nach brauchen wir viel mehr deutlich schärfere Gesetze und Vorgaben. Und um den Vorwurf der Gängelei oder der Öko-Diktatur entgegenzutreten: Das ist die einzige Chance, die wir haben. Marktanreize und technische Innovationen werden nie und nimmer ausreichen, dafür arbeiten diese viel zu langsam und zu punktuell. Wir haben keine Zeit mehr!

Vermutlich benötigen wir eine milliardenschwere Unterstützung für den Umbau des Agrarsektors bzw. die Subventionierung von nachhaltig produzierten Produkten, das geht natürlich nur auf Bundesebene. Ich fand den Debattenbeitrag der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast sehr gelungen. Warum nicht über eine Art gesellschaftliche Umlage landwirtschaftliche Maßnahmen des Tierwohles fördern? Und landwirtschaftliche Maßnahmen der Biologischen Vielfalt gleich dazu? Das könnte zwar als sektorale Einkommenspolitik interpretiert werden, welche in Deutschland eigentlich so nicht vorgesehen ist. Na und? Die Kosten tragen wir alle. Von dem Nutzen profitieren wir alle ja gleichfalls. Gleichfalls führt dieses zu einer deutlich höheren Wertschätzung für einen ehrbaren und aufopfernden Beruf.

Frage: Herr Behncke, Sie sagen, Sie haben kaum oder nur ein geringes Vertrauen in die Politik. Warum ist das so? Politiker sind schließlich gewählte Vertreter des Volkes und haben die gesamtgesellschaftlichen Interessen zu vertreten. Dazu gehört doch auch der Naturschutz?

Kai: Mit der Antwort auf diese Frage könnte ich Ihnen drei Tage nonstop in den Ohren liegen.
Seit dem Umweltgipfel der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro gilt das Vorsorgeprinzip als Leitlinie der allgemeinen Umweltpolitik.
Im dort beschlossenen Übereinkommen zur biologischen Vielfalt verpflichten (!) sich die Mitgliedsstaaten, die biologische Vielfalt auf der Eben der Gene, Arten und Ökosysteme zu schützen. Der Eigenwert der biologischen Vielfalt wird hierbei völkerrechtlich bindend anerkannt.
Davon merkt man leider wenig. Denn das Artensterben ist wissenschaftlich klar ermittelt und nimmt an Tempo zu. Jedes Jahr lesen wir neue Hiobsbotschaften und erleben und sehen diese ja mittlerweile auch in unserem Alltag. Immer wieder jedoch wird wirtschaftlichen Interessen der Vorrang vor Umwelt- und Naturschutzbelangen eingeräumt. Irgendeine eine Lobby meldet sich viel zu oft und wird dann berücksichtigt. Die Natur hat das Nachsehen. Für viele Politikvertreter sind Singvögel, Kröten, Blindschleichen oder Wildbienen offenbar im Vergleich nicht wertvoll genug – da wird mir zuweilen speiübel, entschuldigen Sie bitte die drastische Wortwahl. Die Ignoranz gegenüber der Wissenschaft ist hierbei oftmals einer Demokratie unwürdig. Häufig sind es hier leider in Bezug auf Naturschutzthemen konservative und wirtschaftsliberale Politiker, welche völlig faktenfern agieren – auch da gibt es nichts zu beschönigen. Auch wenn man selbstverständlich nicht alle in einen Topf werfen kann. Zudem muss auch anerkannt werden, dass sich auch in diesen Parteien nachhaltige Stimmen mehren, das lässt noch einen letzten winzigen Funken Hoffnung glimmen.

Selbst eine massiv erdrückende Faktenlage und ein hoher öffentlicher Druck haben 2017 die Zulassung des Totalherbizids Glyphosat nicht verhindert.
2001 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs in der damaligen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die Verluste der biologischen Vielfalt in der EU bis 2010 einzudämmen. Ist das passiert? Nein! Das Gegenteil ist passiert!
In Artikel 20 des Grundgesetzes steht, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, doch kaum etwas passiert.
Im Bundesnaturschutzgesetz (Artikel 1) lesen wir, dass Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen sind.
Der Lissabon-Vertrag (2009) der EU verpflichtet alle Organe und Institutionen ein hohes Schutzniveau zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.
Der Kreistag in Vechta hat Mitte Juli 2020 mit überwältigender Mehrheit der CDU und FDP gegen die Politik der Niedersächsischen Landesregierung gestimmt, in der westlichen Dümmerniederung ein 330 Hektar großes Naturschutzgebiet einzurichten. Erneut werden hier wirtschaftliche Sektorinteressen gegenüber einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Vorrang gegeben. Mich macht so etwas immer fürchterlich zornig. Ich bezeichne ein solches Demokratieverständnis als zynisch. Eben genau solche Radikalmeinungen, die Nichts aber auch gar nichts mit der Mitte der Gesellschaft zu tun haben, sind es, welche zu einem großen Vertrauensverlust und zu einem Bröckeln der Stabilität einer Demokratie führen.
Solche Entscheidungen sind gesamtgesellschaftlich schlichtweg nicht mehr vermittelbar, zum Glück wächst diese Einsicht ganz langsam etwas.
Im Insektenatlas 2020, ein absolutes Standardwerk zum Insektensterben, widmet sich ein ganzes Kapitel diesem Dilemma. Gut auf den Punkt gebracht steht dort: „Vollmundige Versprechen und unzulängliche Taten. Das dramatische Insektensterben und seine möglichen Auswirkungen auf Mensch und Natur sind wissenschaftlich belegt. Doch die Politik reagiert nur zögerlich und scheut zu häufig den Konflikt mit der Agrarindustrie.“
Prof. Peter Berthold schreibt: „Mit den bisher in Deutschland praktizierten Maßnahmen ließ und lässt sich unsere Artenvielfalt nicht retten. Sie stellen schlicht eine nationale Strategie in die Artenarmut dar.“
Mit Blick auf Aspekte des Naturschutzes ist es auf Basis der letzten Jahrzehnte nahezu unmöglich gewesen, ein Grundvertrauen in gewisse politische Kreise zu entwickeln. Das Misstrauen ist groß – begründet durch eine horrende Anzahl politisch schlechter Entscheidungen. Und offensichtlich wächst dieses Misstrauen mittlerweile umfassend in der Bevölkerung. Das Nicht-Handeln im Naturschutzbereich führt auch zu einem zusätzlichen Vertrauensverlust in die ehemaligen Volksparteien. Dass es jetzt zuweilen einzelne Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages sind, die aktuell einerseits ein Vertrauen in den Niedersächsischen Weg einfordern und gleichzeitig in der Vergangenheit umweltpolitische Unsinnsentscheidungen getroffen haben, demonstriert die missliche Lage par excellence. Diese Personen leisten für den Niedersächsischen Weg nun einen gewaltigen Bärendienst. Ich wünsche mir, dass diese Personen abgewählt werden, dann können sie keinen Schaden mehr anrichten. Wie in drei Teufels Namen soll den ein Vertrauen noch möglich sein? Es sind doch immer wieder dieselben Erfahrungen, die der Naturschutz macht. Ich finde es sehr gut und richtig, dass durch die Volksbegehren in verschiedenen Bundesländern dieses Vertrauen in Teile der Politik nun auch öffentlich und ganz offiziell entzogen wird. „Ihr handelt nicht genügend? Ihr reagiert schlichtweg nicht hinreichend auf die für jedermann einsehbaren wissenschaftlichen Fakten. Keine Sorge, dann übernehmen wir das jetzt für Euch! Und jetzt seid ruhig, schaut zu und lernt! Dieses Wissen ist übrigens prüfungsrelevant!“.
Im Landkreis Osnabrück wurde die vorrangige Beachtung wirtschaftlicher Interessen z.B. bei der legendären Gewässerrandstreifenentscheidung des Osnabrücker Kreistages im Jahre 2019 deutlich. „Gewässerschutz oder finanzielle Interessen“ war hier verkürzt formuliert die Gretchenfrage. Gewonnen hatte wie üblich Letzteres. Gottseidank wurde hier – nach einem Jahr – nun doch eine Lösung gefunden, welche tatsächlich die Interessen aller Beteiligten vereint. Ein großes Lob und Applaus an dieser Stelle sind dafür sogar angemessen. Mit etwas Verspätung wurde hier sogar ein sehr positives Lehrstück einer Demokratie entworfen. Es geht also durchaus.

Dabei sind die Folgen dieses häufigen politischen Nicht-Handelns fürchterlich und betreffen selbstverständlich auch uns Menschen. Spätestens seit Corona ist bekannt, dass es einen Zusammenhang zwischen Biodiversität und Krankheiten gibt. Schon vor Corona wurden wissenschaftliche Studien entwickelt, welche eine überwältigende Evidenz dafür zeigen, dass eine höhere Biodiversität ein geringeres Infektionsrisiko beinhaltet. Zu nennen ist der sog. „Dilution effect“, der Verdünnungs- oder Verwässerungseffekt, weil eine hohe Diversität das Übertragungsrisiko verdünnt. Anders formuliert: Ein Borkenkäfer richtet in einem Mischwald weniger Schaden als in einer Fichten-Monokultur an. Der Schaden, welcher mittlerweile durch den Rückgang der Artenvielfalt entstanden ist, geht wirtschaftlich in die Billionen. Und dabei ist der ethisch-moralische Schaden an der Bewahrung der Schöpfung noch nicht einmal beziffert. Sollte es so etwas wie eine göttliche Lebensanalyse nach unserem Ableben geben (was vermutlich nicht der Fall ist), so können sich einige Herr- und Frauschaften schon einmal auf ein ordentliches Donnerwetter gefasst machen. Die Sichtweise, dass wir Menschen der Mittelpunkt des Lebens und „die Krone der Schöpfung“ sind, wird zeitnah von uns noch gravierend revidiert werden. Viele Menschen besitzen scheinbar nicht das Vorstellungsvermögen für die schrecklichen Grausamkeiten, welche in den nächsten Jahrzehnten auf uns zurollen. Wenn wir nicht endlich massiv und entschlossen handeln werden die vorapokalyptischen Reiter schon in einigen Dekaden durch unsere Vorgärten galoppieren – und dann rette sich wer kann. Viele Menschen werden schlichtweg an den Folgen des Artensterbens ebenfalls versterben. Elendig!
Eben genau aus diesen Gründen halte ich es für zwingend notwendig, juristische Auflagen klar vorzugeben, welche dann auch sanktioniert werden können.

Frage: Herr Behncke, welches Modell ziehen Sie den vor? Den Niedersächsischen Weg oder das Volksbegehren?

Kai: Mir ist es egal, welches dieser Modelle zum Erfolg führt. Inhaltlich sind diese ja sehr ähnlich, wenngleich es hier und dort bei unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen Präferenzen geben wird. Ich hoffe sehr auf den Niedersächsischen Weg. Ich halte es jedoch für dringend geboten, aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre heraus, das Volksbegehren Artenvielfalt massiv nach vorne zu bringen und vehement zu unterstützen. Sollte der Niedersächsische Weg nicht die erhofften gesellschaftlichen Verbesserungen kreieren, so werden diese durch das Volksbegehren geschaffen. Ein Scheitern des Volksbegehrens halte ich bei dem aktuellen gesellschaftlichen Klima für unmöglich, trotzdem brauchen wir dafür natürlich jede Unterschrift. Zu hoffen, dass „die Anderen“ schon unterschreiben werden reicht nicht.

Frage: Was motiviert Sie?

Kai: Wir leben im Zeitalter des 6. Großen Massensterbens auf der Erde. Nur dieses Mal ist es kein Meteorit sondern wir selber, der den Schaden anrichtet. Die Aussterberate von Arten wird aktuell auf das etwa Hundertfache der Geschwindigkeit früherer Epochen geschätzt. In einem sehr spannenden Buch von Matthias Glaubrecht. „Das Ende der Evolution“ steht auf Seite 421: „Biodiversität – das ist ein eher abstraktes Konzept, wenig gegenständlich und mithin nicht leicht zugänglich. Tiere und Pflanzen aber verschwinden real, ihr Aussterben ist konkret und ein unersetzlicher Verlust und Schaden. Mit einer ausgestorbenen Art geht ein einmaliges Ergebnis der Evolution und damit ein Stück der Naturgeschichte unserer Erde mit einer einmaligen Kombination von Eigenschaften, Merkmalen und anderen biologischen Attributen unwiederbringlich verloren – ein genetischer Datenspeicher, von dem es kein Backup anderswo gibt. Wenn eine Art ausstirbt, ist gleichsam ein kleiner, aber unersetzlicher Teil der Festplatte des Lebens gelöscht.“ Diese Aussage bringt es auf den Punkt. Wer da nicht handelt, tja…, was soll man da noch sagen?

Frage: Ist Ihr Handeln ideologisch motiviert?

Kai: Nein, aber wie jeder Mensch habe ich natürlich auch eine politische Grundhaltung. Mir ist es persönlich völlig egal, ob jemand von den GRÜNEN oder der CDU etwas Sinnvolles für die Artenvielfalt leistet. Es interessiert mich nicht ob ein Sozialist oder ein Anhänger der Theorien von Adam Smith aktiv wird. Es sind die wissenschaftlichen Fakten, die klare und unabhängige Antworten liefern. Die Wissenschaft ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Die Wissenschaft liefert unabhängige Resultate. Dass diese so oft nicht berücksichtigt werden ist eine Komplettkatastrophe und zeigt, dass viele Entscheidungen der Ideologie des Geldes folgen. Ideologien sind eher uninteressant, sofern etwas nachhaltig Positives entsteht. Ist das nicht der Fall, oder sind Ideologien in ihren Auswirkungen destruktiv, so müssen sie kritisiert werden. Und selbstverständlich gibt es eine klare Abgrenzung. Alle Strömungen rechts der FDP bringen keinerlei Nutzen für eine Gesellschaft.

Frage: Noch ein paar abschließende Sätze?

Kai: Wenn der Niedersächsische Weg parlamentarisch zum Erfolg führt, so würde hier ein herausragendes positives Beispiel für mehr Artenvielfalt und gleichzeitig für eine Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft geliefert. Das wäre ein toller Beitrag auch für einen gesellschaftlichen Frieden. Ich drücke die Daumen, dass sich die Parlamentarier ihrer hochgradigen Verantwortung bewusst sind und hoffe, dass der Wahlkampf im nächsten Jahr einen entsprechenden Antrieb dazu liefert.
Ich bin jedoch dabei vorsichtig und skeptisch. Als Naturschutzgruppe rufen wir selbstverständlich ganz massiv dazu auf, das Volksbegehren Artenvielfalt unbedingt zu unterstützen. Wir sammeln Unterschriften und ermuntern Menschen, sich an den Unterschriftsaktionen zu beteiligen. Denn eins ist klar: Eine zeitliche Verzögerung und einen Aufschub des Handelns können wir alle uns schon lange nicht mehr erlauben.