Haben einige (nicht alle!) MitgliederInnen von CDU und FDP immer noch nichts begriffen?
Geschrieben:Haben einige (nicht alle!) MitgliederInnen von CDU und FDP im Landkreis Osnabrück immer noch nichts begriffen? 😫🧐🤬😳😳😤😭
Und: Lob für einen Vorschlag der Meller CDU 🙂👍👍
Abstimmung im Umweltausschuss des Kreistages Osnabrück votiert gegen 5 Meter-Schutzstreifen (für 1-Meter-Pestizid-Schutzstreifen) in weiterem FFH-Gebiet
Leserbrief zum Artikel
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1882806/cdu-bleibt-bei-1-meter-randstreifen-in-schutzgebieten-im-osnabruecker-land, 18.9.
CDU bleibt bei 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten im Osnabrücker Land
sowie zum Artikel:
https://www.noz.de/lokales/melle/artikel/1867733/cdu-melle-jetzt-fuer-bluehstreifen-an-gewaessern, 6.9.
CDU Melle jetzt für Blühstreifen an Gewässern
Mit gleichzeitiger Freude und Fassungslosigkeit wurde hier der Artikel „CDU bleibt bei 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten im Osnabrücker Land“ (18. September 2019)
aufgenommen.
Diese Thematik hat in den letzten Monaten für viel Unruhe und Empörung (nicht nur regional im Landkreis Osnabrück) gesorgt.
Nachdem Landrat Dr. Michael Lübbersmann im Juni den klugen und nachhaltigen Vorschlag gemacht hatte,
Landwirte für die Bereitstellung eines Schutzstreifens zu entschädigen, war die Hoffnung groß, dass nun endlich Ruhe und Einsicht einkehren würde.
Doch scheinbar weit gefehlt.
Gewässerrandstreifen dienen einer wichtigen Aufwertung und Vernetzung dringend benötigter Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen.
Eine natürliche Ufervegetation sorgt für eine großflächige Verbesserung des jeweiligen Mikroklimas. Sie reduzieren direkte und indirekte Stoffeinträge umliegender Flächen und sorgen für eine natürliche Erhöhung der Wasserspeicherung (z.B. bei den klimaerwärmungsbedingten Starkregenfällen).
Neben einer Fülle von Vogelarten, Fischen, Amphibien, Reptilien und Kleinsäugern profitieren auch diverse Insekten von diesen wichtigen Schutzstrukturen.
In diesem Sinne herrscht Freude über den Richtungswechsel der SPD vor, welche sich mittlerweile für einen 5-Meter-Streifen ausspricht.
Eine Meinungsänderung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten ist kein Zeichen von Schwäche, das Gegenteil ist der Fall.
Das Artensterben ist aktuell so präsent wie selten. Genau genommen befinden wir uns gemäß Biodiversitätsrat der Vereinten Nationen im größten Artensterben seit 66 Millionen Jahren. Eben jener Rat veröffentlichte im Mai dieses Jahres, dass schon jetzt die Geschwindigkeit, in der Tier- und Pflanzenarten aussterben, zwischen zehn- und hundertmal höher sei als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre. Im globalen Bericht zur Lage der Artenvielfalt, den der Weltbiodiversitätsrat (IPBES)
im Mai in Paris veröffentlichte, steht: „Der Verlust von Arten, Ökosystemen und genetischer Diversität ist bereits jetzt eine
globale und generationenübergreifende Bedrohung für das Wohlergehen der Menschheit.“
Anders formuliert: Klimaerwärmung und Artensterben bedrohen die Fortexistenz der Menschheit auf diesem Planeten ganz massiv.
Die Bundesregierung wird in Kürze im Rahmen des Aktionsplanes Insektenschutz per Gesetz beschließen, dass Schutzstreifen an Gewässern eine Breite von 5 bis 10 Metern haben müssen.
Wenn nun aber zu lesen ist, dass Mitglieder der CDU, FDP und AFD im Landkreis-Umweltausschuss (Landkreis Osnabrück)
(der sich am 18. September im Kreishaus traf) dafür votierten, dass auch das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ lediglich einen 1-Meter-Schutzstreifen erhalten solle, so ist in Bezug auf die Kreistagssitzung am 30. September (ab 15 Uhr im Kreishaus, großer Sitzungssaal) Schlimmes zu befürchten. Aus fachlichen Gründen muss hier sogar von einem weiteren „Schreckensszenario“ gesprochen werden.
In unserem ehrenamtlichen und mittlerweile mehrfach bundesweit ausgezeichneten Projekt „Blumiger Landkreis Osnabrück“ (http://blumiger-lkos.de)
setzen wir uns seit 2017 gemeinsam mit einer Vielzahl namhafter Stiftungen und Sponsoren sowie einer hohen Zahl Bürgerinnen und Bürgern für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Insekten im Landkreis Osnabrück ein.
Seit 2017 haben wir über 140 Blühwiesen angelegt. In diesem Herbst folgen diverse Streuobstwiesen.
Im nächsten Jahr werden wir (bislang bundesweit) Einmaliges schaffen. Ende Mai 2020 planen wir „mit viel medialem und politischen TamTam“ (es muss richtig laut sein! Und insbesondere die am 30.9. befürchtete Entscheidung wird dafür sorgen, noch einige Dezibel draufzulegen – auch das gehört zu einer Demokratie dazu) die Fertigstellung eines Blühwiesenkorridors zwischen Melle und Hagen a.T.W. auf einer Länge von 35 Kilometern.
Für Insekten sind nicht nur Blüh- und Streuobstwiesen oder beispielsweise Totholzbestände elementar. Nein, auch Gewässerrandstreifen haben für eine hohe Anzahl der so wichtigen Lebewesen eine herausragende Bedeutung.
Libellen, Stein-, Köcher- und Schwebfliegen sind auf eine entsprechende pestizidfreie Umgebung an Gewässern angewiesen. Eben jene Tiere sind integraler Bestandteil diverser Nahrungsketten.
Zudem wachsen an Gewässerrandstreifen viele Wildpflanzen, die Lebensgrundlage für (beispielsweise) unterschiedliche Wildbienenarbeiten sind.
Ein sinnvoller Gewässerrandstreifen muss deshalb eine Breite von mindestens 10 Metern aufweisen.
Das Insektensterben ist auch im Landkreis Osnabrück, wie überall auf der Welt, hausgemacht und ein Resultat von Flächenversiegelungen, Monokulturen und den desaströsen Folgen einer intensiven Landwirtschaft.
Dass sich Landwirte dagegen wehren, Gewässerrandstreifen als Puffer unentschädigt zur Verfügung zu stellen, ist nachvollziehbar.
Wir benötigen eine massive gesellschaftliche (vom Einzelkonsumenten bis zur politischen Ebene) Unterstützung der Agrarwirtschaft, die sich auf den Weg zu ökologischeren, nachhaltigen Produktions- und Anbaumethoden macht. Anders werden wir das Artensterben nie und nimmer in den Griff bekommen.
Gemeinsam mit der Landwirtschaft jedoch lässt sich viel erreichen.
Wir stellen auch im „Blumiger Landkreis Osnabrück-Projekt“ vermehrt fest, dass Landwirte bereit sind, sich umweltfreundlicheren Alternativen zu öffnen.
Selbstverständlich wird das sehr viel Geld kosten. Geld, das kein Landwirt einfach so aus dem Ärmel schütteln kann, zumal viele Betriebe schlichtweg „mit dem Rücken zur Wand“ stehen.
Positiv und sehr begrüßenswert ist daher ein Vorschlag der Meller CDU, welche sich dafür ausspricht, dass Landwirte,
die im Stadtgebiet an Fließgewässern Blühstreifen von mehreren Metern anlegen, eine Vergütung von der Stadt Melle erhalten.
Eine sinnvolle und gute Idee, welche einen hohen Nutzen für Flora und Fauna bringen kann und gleichzeitig Interessen der Landwirte berücksichtigt.
Wenig, um genau zu sein: garkein (!) Verständnis jedoch soll an dieser Stelle für die Haltung der CDU/FDP/AFD-Mehrheit im Umweltausschuss des Kreises ausgesprochen werden. Diese Entscheidung ist schlichtweg erschütternd und macht fassunglos.
Im Blumiger-Landkreis-Osnabrück-Projekt haben wir binnen 3 Jahren mit mittlerweile über 1000 Personen (Firmen, Vereinen, Schulen, Kirchengemeinden, Gemeindevertretern etc.) in insgesamt etwa 7000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit Vorzeigestrukturen (in kommunalem Rahmen) für den Insektenschutz geschaffen.
Dieses ehrenamtliche Engagement wird durch diese politische Entscheidung im Umweltausschuss des Kreises –
allen fachkundigen Ratschlägen von Behörden und Wissenschaftlern zum Trotz – konterkariert und in Teilen sogar zerstört.
Die Entscheidung jener CDU-/FDP-/AFD-Mitglieder ist unserer Meinung nach sachlich nicht zu begründen.
Vielmehr: Sie ist ein nasser und pestizidbelasteter Schlag ins Gesicht aller Naturschützer und umweltbewussten Menschen im Landkreis. Es macht traurig und zornig zugleich,
dass auch im Jahre 2019 (trotz der Vorgeschichte des „Randstreifen-Diskurses“) so etwas noch möglich ist.
Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Entscheidung einiger „Ewiggestriger“ gefällt wurde, welche leider immer noch nicht den Ernst der Lage begriffen haben.
Im NOZ-Artikel (CDU bleibt bei 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten im Osnabrücker Land) war zu lesen, dass ein Landwirt und CDU-Mitglied aus Melle die Äußerung getätigt habe, dass der Landkreis keine verschärfte Verordnung zu Gewässerrandstreifen beschließen müsse, wenn das Bundesumweltministerium ohnehin in ein paar Jahren Randstreifen von fünf bis zehn Metern Breite auf den Weg bringen wolle.
Das nun klingt in etwa so, als ob jemand vor einem brennenden Haus stünde, um dann zu sagen: „Löschen ist aktuell nicht nötig. In einigen Stunden kommt doch die Feuerwehr. Warten wir doch erstmal ab.“
Die PolitikerInnen des Kreistages könnten hier mit gutem Beispiel vorangehen und ein wichtiges politisches Zeichen setzen, stattdessen beharren einige VertreterInnen scheinbar stur und betonköpfig auf einer faktenfernen und verantwortungslosen Entscheidung, welche das Artensterben massiv fördert.
Nun gehört es natürlich zu einer Demokratie dazu, nicht immer einer Meinung zu sein.
Als betroffener Naturschützer bleibt jedoch nur die ganz sachlich formulierte Bewertung: „Das !!! ist eine Schande!“.
Offenbar waren die Wahlschlappen der letzten Monate wohl noch nicht deutlich genug.